Strafzinsen und Unternehmensnachfolge

Warum die S Private Banking für ihre Kunden auch mal den eigenen Erbfall simuliert.

Die Zeiten von Guthabenzinsen sind lange vorbei. Längst arbeitet die Europäische Zentralbank (EZB) mit Minuszinsen, um die Konjunktur anzukurbeln. Billige Kredite, so das Kalkül, verleiten zum Geldausgeben. Auf der anderen Seite bekommen Sparer keine Zinsen mehr. Im Gegenteil: Einige Banken geben die Minuszinsen an ihre Kunden weiter – und plötzlich wird Geldbesitz teuer. Doch es gibt Möglichkeiten, sein Geld so anzulegen, dass keine Strafzinsen fällig werden. Da kommen Dirk Eckardt, Daniel Weies und Christian Gohr von der Sparkassentochter S PrivateBanking Dortmund GmbH ins Spiel. Sie beraten Unternehmer in finanziellen Angelegenheiten, helfen dabei, Firmen- und Privatvermögen in Einklang zu bringen und stellen Fragen, die Banker ihren Kunden sonst nicht stellen.

Durch die Minus-Zins-Politik der EZB sehen sich Banken gezwungen, Strafzinsen zu erheben. Erklären Sie bitte kurz, was genau das ist und wer davon überhaupt betroffen ist.

Dirk Eckardt: Die EZB hat bereits im März 2016 den Einlagenzinssatz auf -0,40% reduziert. Jetzt folgte der Schritt auf -0,50%. Aufgrund des Margendrucks können es sich Banken meist nicht erlauben, diesen Verlust zu übernehmen und nicht weiterzuleiten. Davon sind bundesweit tendenziell Unternehmen mit einer sehr hohen Liquidität betroffen. Es gibt aber hohe Freibeträge.

Inwieweit sind Privatpersonen und Unternehmen unterschiedlich betroffen?

Dirk Eckardt: Aktuell lässt sich nicht vorhersagen, ob in Zukunft Privatpersonen von der Weitergabe der Strafzinsen verschont bleiben. Einige deutsche Banken geben die „Strafzinsen“ bereits an Privatpersonen weiter.

Welche Möglichkeiten haben Unternehmer, um Strafzinsen zu vermeiden?

Dirk Eckardt: Unternehmen sind dann betroffen, wenn Sie langfristig eine hohe Liquidität im Umlaufvermögen Ihrer Bilanz halten und diese nicht ins Unternehmen investieren. Wenn das Vermögen absehbar in den nächsten fünf Jahren oder länger nicht für Investitionen benötigt wird, sollte es langfristig angelegt werden – nicht nur, um Strafzinszahlungen zu vermeiden, sondern auch um wieder positive Erträge zu generieren.

Wo setzen Sie da mit Ihrer Beratung an?

Dirk Eckardt: Genau da! Wichtig ist dabei die Einbindung des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers des Unternehmens, um nicht plötzlich in unerwünschte Steuerfallstricke zu geraten. Wichtig ist, dass die Kunden bereit sein müssen, auf kurzfristig verfügbares Geld zu verzichten.

Sie beraten Unternehmer auch in Erbschaftsangelegenheiten. Was ist dort zu beachten?

Daniel Weies: Dieser Bereich nennt sich „Generationenmanagement“. Wir simulieren dabei auch den eigenen Erbfall für unsere Kunden. Dadurch erhalten sie einen Eindruck, was nach ihrem Tod mit ihrem Erbe passieren würde und welche Folgen das für die Erben hätte. Denn das Thema „Erben“ wird oft aus Unkenntnis falsch oder gar nicht angegangen. Unsere Aufgabe besteht darin, zunächst die individuellen Besonderheiten der Unternehmerfamilie herauszuarbeiten. Wir stellen Fragen, die Banker sonst nicht stellen: Was passiert bei Krankheit? Wer kümmert sich um die Firma oder die Familie? Was ist zu beachten, wenn es minderjährige Kinder gibt?

Was ist eigentlich besser: schenken oder vererben?

Daniel Weies: Das lässt sich pauschal nicht sagen. Es bringt nichts, nur der Steuer wegen Geld zu Lebzeiten zu verschenken. Allerdings sollte natürlich besonders bei sehr großem Vermögen auch immer über die Ausnutzung von Schenkungsfreibeträgen nachgedacht werden. Es ist doch auch immer schöner, man schenkt mit der warmen Hand und sieht wie das Geld genutzt wird. Großeltern nutzen gerne die Gelegenheit für die Ausbildung der Enkel im Rahmen der Schenkungsfreibeträge vorzusorgen. Sie können sogar bei der Verwendung des Geldes mitreden. Schließlich ist nicht absehbar, ob die heute noch süßen, kleinen Enkel bei Volljährigkeit auch sorgsam und angemessen mit dem Vermögen umgehen.

Was muss ein Unternehmer beachten, wenn er keine Erben hat?

Daniel Weies: Was passiert mit seinem Vermögen? Wer kümmert sich um die Firma? Soll das vorhandene Vermögen im Rahmen einer gemeinnützigen Stiftung, welche vielleicht sogar den Namen des Unternehmers trägt, postum für gute Zwecke dienen? Er sollte sich früh um einen Nachfolger im Unternehmen kümmern, um seiner Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern gerecht zu werden. Auch hier begleiten wir unsere Kunden ganz eng.

Sie sind ein Dreier-Team. Wie muss man sich Ihre Zusammenarbeit vorstellen?

Christian Gohr: Wir betreuen jeweils insgesamt maximal 130 Unternehmerkunden pro Berater, ohne dass wir dabei Schwerpunkte oder Spezialisierungen setzen. Durch unsere gegenseitige Vertretung in Abwesenheit, kennen wir in der Regel auch die jeweiligen persönlichen Situationen unserer Unternehmerkunden.

Beraten Sie Ihre Kunden völlig individuell oder gibt es bestimmte Schnittmuster, die sich anwenden lassen?

Christian Gohr: Die Betreuung unserer Unternehmer erfolgt grundsätzlich im Tandem, jeder hat zwei Hauptansprechpartner. Auf der einen Seite ist das der Betreuer, der sich spezialisiert um die Finanzierung des Unternehmens kümmert, auf der anderen Seiten sind das wir als Experten für die privaten Finanzen der Unternehmerfamilie. Unsere fünf Hauptthemen sind Generationenmanagement, Altersvorsorge, Absicherung der Lebensrisiken, Immobilienmanagement und Vermögensoptimierung. Diese Themen greifen oft ineinander.

Wenn Sie mehr zum Thema erfahren wollen: Eine erweiterte Fassung des Interviews wurde von den RuhrNachrichten in einer Sonderveröffentlichung am 28.9.2019 publiziert. 

Foto oben: Das Team Firmenkunden der S PrivateBanking Dortmund. Foto: Barajas