Stifter

Stifter sind bei uns richtig

Ihr Vermögen soll nicht nur der eigenen Absicherung und der Ihrer Familie dienen und Sie wollen neue karitative, kulturelle oder gesellschaftliche Werte schaffen? Wir begleiten Sie in allen Fragen einer Stiftungsgründung.

Ihre Fragen – unsere Antworten

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist allgemein eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen dauerhaft erhalten und es werden nur die Erträge (z.B. Zinsen und Dividenden) zur Verwirklichung des Stiftungszwecks verwendet.

Warum gründet man eine Stiftung?

Menschen haben unterschiedliche Motivationen, eine Stiftung zu gründen. Stiften heißt erst einmal nur, ein Vermögen auf Dauer einem bestimmten Zweck zu widmen. Der Stifter möchte sein Engagement für einen für ihn wichtigen Zweck langfristig sichern oder er sucht nach einer Möglichkeit, sein Vermögen langfristig – ggf. auch nach seinem Tod  – einem sinnvollen Zweck zu widmen.
Eine Stiftung kann auch als Erbe eingesetzt werden. Zudem bietet die gemeinnützige Stiftung steuerliche Vorteile.
Weiterhin bietet eine Stiftung die Möglichkeit im Alter, seine Freizeit aktiv zu gestalten oder ein Lebenswerk zu wahren. Es gibt aber auch ideelle Motive, wie z.B. Beruf, Hobby, aus Dankbarkeit für ein gelungenes Leben, Heimatverbundenheit oder persönliche Betroffenheit.

Wann sollte man eine Stiftung gründen?

Den „richtigen“ Zeitpunkt für die Stiftungsgründung gibt es nicht. Eine Gründung zu Lebzeiten bietet dem Stifter Vorteile: Der Stifter kann aktiv bei der Stiftungsarbeit mitwirken und noch mögliche Änderungswünsche umsetzen. Die finanzielle Absicherung sollte allerdings ausreichend sein, so dass der Stifter auf das Stiftungskapital, mit dem die Stiftung ausgestattet wird, nicht mehr angewiesen ist.

Wie gründet man eine Stiftung?

Dem Stifter stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung – in Abhängigkeit vom einzubringenden Stiftungsvermögen oder in Abhängigkeit vom Wunsch nach aktiver Mitarbeit in der Stiftung – um nur zwei Beispiele zu nennen. Die Unterschiede und Vorteile der jeweiligen Varianten erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Was versteht man unter dem Stiftungszweck?

Der Stiftungszweck bestimmt Wesen und Aufgabe der Stiftung – er kann sowohl gemein- als auch privatnützig sein. Grundsätzlich kann der Stifter den von ihm verfolgten Zweck nach Belieben festsetzen. Bei gemeinnützigen Stiftungen ergeben sich die anerkannten Stiftungszwecke aus der Abgabenordnung.

Braucht man ein Mindestkapital für eine Stiftung?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung für ein Mindestkapital bei der Gründung einer Stiftung. Jedoch ist – insbesondere bei rechtsfähigen Stiftungen – eine finanzielle Mindestausstattung erforderlich, um die Stiftung verwalten und den Stiftungszweck erfüllen zu können.
Mit kleineren Beträgen können Treuhandstiftungen oder Stiftungsfonds gegründet werden. Die verschiedenen Möglichkeiten zeigen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch auf

Welchen Namen kann man einer Stiftung geben?

Der Stifter kann den Namen seiner Stiftung frei wählen. Es ist allerdings darauf zu achten, dass der Name nicht mit bereits bestehenden Stiftungen verwechselt werden kann.

Welche Rolle spielt der Wille des Stifters?

Bei der Stiftungsgründung steht der Stifterwille eindeutig im Vordergrund. Bei dem Stifterwillen handelt es sich um höchstpersönliche Ideen und Gedanken des Stifters. Der Stifterwille entscheidet über den Stiftungszweck und bestimmt das Stiftungsvermögen. Auch über die Organisation der Stiftung entscheidet der Stifterwille. Die Ausgestaltung der Gremien und die Zusammensetzung und Zusammenarbeit können vomm Stifter mitgestaltet werden.

Entstehen durch die Gründung Kosten?

Je nach der gewählten Form der Stiftung gibt es unterschiedliche Kostenstrukturen. Gerne erläutern wir Ihnen die Möglichkeiten.

Welche Steuervorteile erhalten Stifter und Spender bei Zuwendungen an eine Stiftung?

Zuwendungen an Stiftungen, die steuerbegünstigte Zwecke  (z.B. kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Zwecke) verfolgen, insbesondere die Erstausstattung einer Stiftung mit Vermögen und spätere Aufstockungen durch Zustiftungen, können bei der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer steuermindernd abgesetzt werden. Bei der Gründung einer Stiftung sollte Ihr Steuerberater immer eingebunden werden. Auch wir arbeiten eng mit ortsansässigen Steuerberatern zusammen.

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