„Nachfolge soll nicht einfach passieren“

Unternehmer und Finanzexperten diskutierten bei der zweiten Auflage von Dialog2 über das Thema Generationen-Management. Denn beim Vererben oder Verschenken von Firmen und Vermögen gibt es viele Fallstricke.

Wie gelangt ein Unternehmen von einer Generation zur nächsten, ohne dass die Firma, das Vermögen und der Familienfrieden Schaden nehmen? Der Gedanke an den Generationen-Wechsel wird häufig verdrängt, und plötzlich ist es zu spät. Der Firmeninhaber verstirbt, ohne die Nachfolge für sein Unternehmen geregelt zu haben. Wurde für diesen Fall nicht vorgesorgt, greift die gesetzliche Erbfolge – mit teils dramatischen Folgen.
Die S PrivateBanking Dortmund GmbH und die Sparkasse Dortmund luden im Rahmen ihrer Diskussions-Reihe „Dialog2“ interessierte Unternehmer und ihre potenziellen Nachfolger in die Sparkassen-Akademie am Phoenix-See, um über das oftmals heikle Thema der Unternehmensnachfolge zu diskutieren und zu informieren.
„Ich bin noch nicht zur Probe gestorben“, sagt Wolfgang Froese, „Ich habe es aber vor.“ Der Bauunternehmer will damit einen Schritt wagen, den Dr. Olaf Siegmund, Partner bei Ernst & Young, für absolut notwendig hält. „Wichtig ist es zu wissen, welche Folgen im Ernstfall eintreten“, erklärt der Steuerfachmann.
Bauunternehmer Froese will seine Erbfolge rechtzeitig regeln, um lange vor seinem Ableben sicher sein zu können, dass sein Unternehmen in gute Hände gerät. Der 65-Jährige leitet sein Unternehmen selbst, hat die kommende Generation aber in Person seiner beiden Töchter bereits in die Firma geholt. Ihnen möchte er das Unternehmen nicht vererben, sondern zu Lebzeiten übergeben. „Das ist bei uns immer ein Thema“, sagt Tochter Kerstin Froese, selbst Betriebswirtin. Ein Thema, an dem Emotionen hängen. „Ich bin mit der Firma groß geworden“, so die 37-Jährige.
Wann die Übergabe an die nächste Generation erfolgen soll, steht noch nicht fest. „Es ist noch lange nicht alles geregelt“ so der Unternehmer.
Genau darum sind nicht nur die Froeses, sondern rund ein Dutzend weiterer Familien-Unternehmer in die Sparkassen-Akademie gekommen. „Das Thema klingt trocken, ist aber sehr emotional“, erklärt Dirk Eckardt, Teamleiter in der Beratung für Unternehmer bei S Private Banking Dortmund. Insbesondere dann, wenn die nötigen Schritte nicht vorbereitet wurden, drohen Komplikationen, warnt Eckardt: „Da machen selbst erfolgreiche Unternehmer viele Fehler.“
Die Aufgabe der Berater von S Private Banking sei es, die richtigen Fragen zu stellen. „Die Unternehmer sind immer wieder erstaunt, wie viel Geld bei einer falsch geregelten Nachfolge verloren gehen kann“, erklärt Eckardt.
Die Fragen der anwesenden Unternehmer ähneln sich. Es geht um Immobilien, Firmenanteile und die gesetzliche Erbfolge. Und um Fallstricke, etwa wenn ein Unternehmer-Paar gar nicht verheiratet ist. Denn der Steuerfreibetrag auf Erbschaften oder Schenkungen beträgt bei Ehepartnern 500.000 Euro – bei unverheirateten Partnern jedoch nur 20.000 Euro. Da kann eine geerbte Immobilie ganz schön teuer werden. Es sei also sinnvoll, vorsorglich zu heiraten, mutmaßt ein Diskussions-Teilnehmer.
„Schenken ist besser als vererben“, rät Olaf Siegmund. Denn bei einer Schenkung bestehe immer noch die Möglichkeit, die Schenkung wieder rückgängig zu machen, wenn passende Widerrufsrechte vereinbart wurden. Und bei dem geerbten selbst bewohnten Einfamilienhaus muss der überlebende Ehepartner zehn Jahre in dem Haus wohnen bleiben, um von der Erbschaftssteuer verschont zu bleiben – bei einer Schenkung ist das anders.
Insbesondere der richtige Umgang mit Immobilien interessiert einige der anwesenden Unternehmer. Denn steuerfrei ist nur das Vererben der Immobilie, die als Heim der Familie angesehen werden kann. „Dort, wo man frühstückt, ist in der Regel auch das Familienwohnheim“, bringt es Siegmund auf den Punkt.
Im Laufe der Diskussion kristallisiert sich immer mehr heraus, dass es für jeden Unternehmer eine individuelle Lösung geben muss – genau dort setzt S Private Banking mit seinem Beratungskonzept an.
Olaf Siegmund weist trotz der unterschiedlichen Bedürfnisse auf vier goldene Regeln beim Erben und Vererben hin:

  1. Erbengemeinschaften nach Möglichkeit vermeiden
  2. Pflichtteile und Zugewinnausgleichsansprüche von Ehepartnern berücksichtigen
  3. Testamente regelmäßig überprüfen
  4. Internationalität bei der Nachfolgeberatung bedenken, denn bei einem Wohnsitz im Ausland kann das dortige Steuerrecht zur Geltung kommen und nicht das deutsche

Auch nach dem offiziellen Teil der Diskussion gingen die Gespräche weiter. Die Unternehmer sind für das oft sehr heikle Thema sensibilisiert worden. Denn, so brachte es Tanja Frommert, Geschäftsführerin von S PrivateBanking Dortmund GmbH, in ihrem Grußwort auf den Punkt: „Nachfolge soll nicht einfach passieren.“

Bild oben: Unternehmer und Finanzexperten diskutierten bei der zweiten Auflage von Dialog2 der S Private Banking über das Thema Generationen-Management. Darüber freuten sich v.l.: Bernd Gregor, Bereichsleiter Unternehmensbetreuung bei der Sparkasse Dortmund, Dirk Eckardt, Berater bei der S PrivateBanking Dortmund GmbH, S Private Banking-Geschäftsführerin Tanja Frommert, Dr. Olaf Siegmund, Partner bei Ernst & Young, sowie Hartmut Luda, Prokurist bei Ernst & Young. Foto: Stephan Schütze