Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Regelung für ein Mindestkapital bei der Gründung einer Stiftung. Jedoch ist – insbesondere bei rechtsfähigen Stiftungen – eine finanzielle Mindestausstattung erforderlich, um die Stiftung verwalten und den Stiftungszweck erfüllen zu können.
Mit kleineren Beträgen können Treuhandstiftungen oder Stiftungsfonds gegründet werden. Die verschiedenen Möglichkeiten zeigen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch auf