Bei der Stiftungsgründung steht der Stifterwille eindeutig im Vordergrund. Bei dem Stifterwillen handelt es sich um höchstpersönliche Ideen und Gedanken des Stifters. Der Stifterwille entscheidet über den Stiftungszweck und bestimmt das Stiftungsvermögen. Auch über die Organisation der Stiftung entscheidet der Stifterwille. Die Ausgestaltung der Gremien und die Zusammensetzung und Zusammenarbeit können vomm Stifter mitgestaltet werden.