Stiftungen müssen über die Verwaltung des Stiftungsvermögens Rechenschaft ablegen, indem über die laufende Verwaltung Bücher bzw. Aufzeichnungen geführt werden und nach Ablauf des Geschäftsjahres ein Abschluss erstellt wird, der eine Jahresabrechnung, eine Vermögensübersicht und einen Bericht über die Erfüllung des Stiftungszwecks umfasst. Um die Möglichkeit des Aufbaus von Rücklagen zu nutzen, ist die Erstellung einer kompletten Bilanz sinnvoll.