Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Vorschriften zur Anlage des Stiftungsvermögens – Ausnahme: Kapitalerhalt. In der Stiftungssatzung können bestimmte Anlageklassen vom Stifter ausgeschlossen oder individuelle Vorgaben gemacht werden. Sinnvoll – vor allem auch zur Absicherung der handelnden Organe – ist die Ausarbeiten von Anlagerichtlinien, an denen sich die Vermögensanlage orientieren muss. Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen die Richtlinien für Ihre Stiftung.